RC

Consulting

Kontakt
Unverbindlich anfragen

IMMOBILIEN · GRUNDSTÜCKE · RESTNUTZUNGSDAUER

Was ist Ihre Immobilie wert? Klarheit für Ihre Entscheidung.

Ob Kauf, Verkauf oder Vermögensplanung: Ich bewerte Häuser, Wohnungen und Grundstücke in Löhne und Umgebung. Wir wählen den passenden Umfang – von der Kurzbewertung zur ersten Orientierung bis zum gesondert vereinbarten Gutachten. Vor-Ort-Termine und Anfahrt stimmen wir vorab ab.

Porträt im Büro – persönlicher Ansprechpartner für Immobilienbewertungen
Unverbindlich anfragen
Wohnhaus mit Garten – Symbolbild für Immobilienbewertung

Die passende Bewertung für Ihre Entscheidung.

Immobilienbewertung: Lage, Gebäudezustand, Ausstattung, Nutzung und Marktdaten bilden die Grundlage einer nachvollziehbaren Wertermittlung. Bewertungszweck, Stichtag und Umfang stimmen wir vorab ab.

Bebaute und unbebaute Grundstücke

Bei Grundstücken zählen unter anderem Lage, Größe, Zuschnitt, Erschließung, planungsrechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Belastungen. Bodenrichtwerte dienen als Orientierung, ersetzen aber keine objektbezogene Prüfung. Bei bebauten Grundstücken wird auch das Gebäude berücksichtigt.

Kurzbewertung ab 833 € inkl. 19 % USt.

Ab 700 € netto bei deutscher Besteuerung. Der Einstiegspreis betrifft eine kompakte Werteinordnung bei einfacher Aufgabenstellung und ausreichenden Unterlagen. Umfang, Besichtigung und etwaige Nebenkosten werden im Angebot festgelegt. Eine Kurzbewertung ist kein vollumfängliches Verkehrswertgutachten und kein Nachweis für Finanzamt, Gericht oder finanzierende Bank. Für solche Zwecke und für Restnutzungsdauergutachten erstellen wir ein gesondertes Angebot.

Restnutzungsdauer prüfen. Mögliche Steuervorteile erkennen.

Ein Restnutzungsdauergutachten untersucht die voraussichtlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes. Dabei werden unter anderem Bauzustand, Modernisierungen, technische Gegebenheiten und wirtschaftliche Nutzbarkeit objektbezogen bewertet.

Für vermietete oder anderweitig zur Einkünfteerzielung genutzte Gebäude in Deutschland kann der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere jährliche Abschreibung (AfA) ermöglichen. Dadurch können sich steuerliche Vorteile ergeben. Grund und Boden selbst wird nicht abgeschrieben.

Die Anerkennung durch das Finanzamt und eine bestimmte Steuerersparnis können nicht garantiert werden. Die steuerliche Einordnung übernimmt Ihre Steuerberatung. Die AfA-Hinweise beziehen sich auf Deutschland und sind nicht pauschal auf die Schweiz übertragbar.

Vom Anliegen zum nachvollziehbaren Ergebnis.

01 Anliegen klären: Wir legen Bewertungszweck, Objekt, Stichtag und Ausarbeitungsumfang fest. Sie erhalten vorab ein Angebot mit Honorar, Nebenkosten und gegebenenfalls erforderlichen weiteren Untersuchungen.

02 Grundlagen prüfen: Je nach Auftrag werden etwa Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauunterlagen, Flächenberechnungen, Modernisierungsnachweise und Mietangaben benötigt. Eine Besichtigung und die erforderlichen Prüfungen stimmen wir objektbezogen ab.

03 Ergebnis erläutern: Sie erhalten eine nachvollziehbare Darstellung der Grundlagen, Annahmen und Ergebnisse. Für steuerliche Zwecke sollten die Anforderungen vorab mit Ihrer Steuerberatung abgestimmt werden.

Unverbindlich anfragen

Leistungen und Kosten vorher kennen.

Beratung: 238 € pro Stunde inkl. 19 % USt. (200 € netto). Immobilien-Kurzbewertung: ab 833 € inkl. 19 % USt. (ab 700 € netto). Diese Preisangaben gelten bei deutscher Besteuerung mit 19 % Umsatzsteuer.

Bauschadengutachten, ausführliche Immobilienbewertungen und Restnutzungsdauergutachten: individuelles Angebot nach Umfang. Anfahrt, Reisezeit und erforderlicher Geräte- oder Maschineneinsatz werden vorab mit Preis oder Berechnungsgrundlage vereinbart. Keine automatische Prozentgebühr.

Ihre Anfrage bleibt unverbindlich. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie ein konkretes Angebot ausdrücklich annehmen – zum Beispiel per E-Mail oder WhatsApp. Eine bloße Eingangs- oder Terminbestätigung ist keine Beauftragung. Für Schweizer Aufträge werden Währung, Steuern und Endpreis gesondert ausgewiesen. Energieausweise, Fördermittelbegleitung und Sanierungsfahrpläne sind derzeit nicht buchbar.

Unverbindlich anfragen